Übernachten in der Natur in Fully
Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6133
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | bedingt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren und Caravaning sind ausserhalb der ausdrücklich vorgesehenen Plätze verboten — wildes Campieren ist damit grundsätzlich nicht erlaubt. Das vereinzelte alpine Biwak wird dagegen je nach Umständen und Ort geduldet: unter freiem Himmel oder mit einem leichten Zelt, das abends aufgestellt und morgens abgebaut wird.
Die Duldung des Biwaks gilt ausdrücklich nicht überall: In eidgenössischen Jagdbanngebieten sind Campieren und Biwakieren verboten, ausser im Notfall — der Tour des Muverans verläuft streckenweise durch solche Gebiete. Rund um die Hütten der Hauts de Fully werden Zelte nicht geduldet. Diese Auskunft stammt von Fully Tourisme, das die Polizeireglemente von Fully, Leytron und Saillon zitiert; sie beschreibt die gelebte Praxis, nicht eine Erlaubnis der Gemeindebehörde.
Schriftliche Auskunft von Fully Tourisme, 08.09.2026 (zitiert die Polizeireglemente von Fully, Leytron und Saillon) · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Fully
Wo stattdessen übernachten?
In Fully ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- La Chataigneraieca. 4,8 km
- Camping La Châtaigneraieca. 4,8 km
- Camping de la Sarvazca. 5,6 km
- Neivilles TCS Campingca. 7,3 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.