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Übernachten in der Natur in Sembrancher

Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6035

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakverboten
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Übernachten ausserhalb der dafür bewilligten und eingerichteten Plätze ist verboten. Die Gemeinde verweist auf Art. 58 ihres Bau- und Zonenreglements (RCCZ) und spricht ausdrücklich vom Übernachten, nicht bloss vom Aufstellen eines Zeltes.

Weil der Artikel das Übernachten selbst nennt, ist auch das Nachtlager ohne Zelt erfasst. Zum offenen Feuer trifft die Auskunft keine Aussage.

Quelle & Stand
Schriftliche Auskunft der Gemeindeverwaltung Sembrancher, 07.09.2026 (Art. 58 RCCZ) · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Sembrancher

Wo stattdessen übernachten?

In Sembrancher ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

Orte in dieser Gemeinde

Für alle diese Orte gilt, was oben steht — die Rechtslage hängt an der Gemeinde, nicht am Ortsteil. Sie stehen hier, weil man nach ihnen sucht:

Chamoille (Sembrancher)

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