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Übernachten in der Natur in Chamoson

Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6022

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakverboten
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren ist in Chamoson in jeder Form verboten — die Gemeindepolizei nennt Wohnmobile, Zelte, das Biwak und das Übernachten im Freien ausdrücklich und einzeln. Das Verbot gilt für das gesamte Gemeindegebiet. Ausgewiesene Plätze für Wohnmobile gibt es keine.

Der Artikel nennt das Biwakieren und das blosse Übernachten im Freien eigens — hier ist also auch das Nachtlager ohne Zelt erfasst, anders als in vielen Reglementen, die dazu schweigen. Zum offenen Feuer trifft die Auskunft keine Aussage.

Quelle & Stand
Schriftliche Auskunft der Gemeindepolizei Chamoson, 07.09.2026 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Auf der Karte ansehen

Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Chamoson

Wo stattdessen übernachten?

In Chamoson ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

Orte in dieser Gemeinde

Für alle diese Orte gilt, was oben steht — die Rechtslage hängt an der Gemeinde, nicht am Ortsteil. Sie stehen hier, weil man nach ihnen sucht:

Saint-Pierre-de-Clages

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