Übernachten in der Natur in Köniz
Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 355
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Im Zelt darf auf öffentlichem Boden nur auf den behördlich bezeichneten Plätzen übernachtet werden. Für Wohnwagen und andere Fahrzeuge gilt das nicht: dort verlangt das Reglement lediglich, dass die öffentliche Ordnung nicht gestört wird.
Zelt und Fahrzeug sind hier verschieden geregelt — im Fahrzeug ist der Aufenthalt auf öffentlichem Boden zulässig, solange er niemanden stört. Wer privaten Boden gewerbsmässig zum Campieren zur Verfügung stellt, braucht eine Bewilligung.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
553.1 ortspolizeireglement, Art. 33 Camping · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Köniz
Wo stattdessen übernachten?
In Köniz ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping Thörishausca. 5,3 km
- Camping Eichholzca. 5,4 km
- TCS Camping Bern-Eymattca. 7,3 km
- Campingplatz Heubachca. 13 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Schwarzenburg · Zelt bedingtca. 9,1 km
- Moosseedorf · Zelt bedingtca. 14 km
- Aarberg · Zelt bedingtca. 19 km
- Hindelbank · Zelt bedingtca. 20 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.