Übernachten in der Natur in Fahrwangen
Kanton Aargau · Gemeinde-Nr. 4196
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Im Bereich des Hallwilerseeschutzdekrets ist das Campieren verboten — das betrifft den grössten Teil des Gemeindegebiets am See. Ausserhalb davon braucht das Aufstellen von Zelten auf öffentlichem Grund eine Bewilligung, auf Privatgrund die Zustimmung des Eigentümers.
§ 9 des Polizeireglements (Muster der Regionalpolizei Lenzburg) verlangt auf öffentlichem Grund ausserhalb eingerichteter Plätze eine Bewilligung; auf Privatgrund genügt die Zustimmung des Eigentümers, ab drei Fahrzeugen oder fünfzehn Personen kommt eine Gemeindebewilligung dazu. Die Gemeindeschreiberin fasst es so zusammen: «Ein Campieren in Fahrwangen ist sehr schwierig.» Zum Übernachten ohne Zelt sagt das Reglement nichts.
Schriftliche Auskunft der Gemeindeschreiberin Fahrwangen, 16.09.2026; § 9 Polizeireglement Regionalpolizei Lenzburg im Volltext gelesen · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Fahrwangen
Wo stattdessen übernachten?
In Fahrwangen ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Campingplatz Tennwilca. 2,3 km
- Camping Seeblickca. 5,1 km
- Campingplatz Bleicheca. 10 km
- Camping Sulzca. 11 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Meisterschwanden · Zelt bedingtca. 1,6 km
- Sarmenstorf · Zelt bedingtca. 2,3 km
- Bettwil · Zelt bedingtca. 2,7 km
- Birrwil · Zelt bedingtca. 3,7 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.