Übernachten in der Natur in Rüdtligen-Alchenflüh
Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 420
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Grund und auf Parzellen im Besitz der Gemeinde ist Campieren untersagt.
Zu übrigem Privatgrund und zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Reglement über die öffentliche Sicherheit (gültig ab 01.01.2003), Art. 10b Der Gemeinde anfallende Kosten für erbrachte · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Rüdtligen-Alchenflüh
Wo stattdessen übernachten?
In Rüdtligen-Alchenflüh ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Waldeggca. 5,8 km
- Kürbishof Opplingerca. 6,3 km
- TCS Camping zum Muttenhofca. 13 km
- Campingplatz Altreuca. 15 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Fraubrunnen · Zelt bedingtca. 3,6 km
- Hindelbank · Zelt bedingtca. 4,6 km
- Zielebach · Zelt bedingtca. 8,6 km
- Moosseedorf · Zelt bedingtca. 10 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.