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Übernachten in der Natur in Rottenschwil

Kanton Aargau · Gemeinde-Nr. 4238

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Ausserhalb der Bauzone zwischen den Kantonsstrassen K 260 und K 262 gilt das Reusstaldekret: Wohnwagen, Mobilheime, Zelte und dergleichen sind dort untersagt. Das betrifft den ganzen Talraum an der Reuss.

§ 2 des Dekrets kennt keine Bewilligung für Einzelne — Ausnahmen kann der Gemeinderat nur für Anlässe von öffentlichem Interesse und nur in der Landwirtschaftszone vorübergehend erteilen. Ausserhalb des Dekretsgebiets gilt wieder das ordentliche Polizeirecht. Zum Übernachten ohne Zelt sagt das Dekret nichts.

Quelle & Stand
§ 2 Dekret über den Schutz des Reusstals (SAR 787.330), von der Gemeinde am 17.09.2026 mitgeschickt und im Volltext gelesen · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Rottenschwil

Wo stattdessen übernachten?

In Rottenschwil ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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