Übernachten in der Natur in Mauraz
Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5488
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Grund sind Campieren und Schlafen ohne Bewilligung der Gemeinde verboten. Der Artikel nennt das Schlafen ausdrücklich — ein Biwak ohne Zelt ist also mitgemeint.
Ausserhalb der bewilligten Plätze ist gelegentliches Campieren auf privatem Grund nur mit Einverständnis der Eigentümerin, Pächterin oder Mieterin zulässig; ab vier Tagen kommt eine Gemeindebewilligung dazu. Die Gemeinde legt fest, wo campiert werden darf.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
R glement de police 2009, Art. 24 Il est interdit de camper ou · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Mauraz
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Bois Gentilca. 6,6 km
- Village de Tipisca. 8,2 km
- Camping des Buisca. 9,8 km
- Camping des Buisca. 9,9 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- La Chaux (Cossonay) · Zelt bedingtca. 4,8 km
- Mollens (VD) · Zelt bedingtca. 5,2 km
- Mont-la-Ville · Zelt bedingtca. 6,8 km
- La Praz · Zelt bedingtca. 7,4 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.