Übernachten in der Natur in Lussery-Villars
Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5487
Ungeklärt| Zelt | ungeklärt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Wohnwagen, Wohnmobile und andere mobile Unterkünfte als Wohnung oder Ferienunterkunft zu nutzen ist verboten — je nach Fassung im ganzen Gemeindegebiet oder auf öffentlichem Grund.
Der Artikel regelt ausdrücklich nur Fahrzeuge als Unterkunft. Zur Zeltfrage sagt er nichts; dazu ist für diese Gemeinde nichts recherchiert.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de police des constructions, Article 74 L'utilisation de roulottes, caravanes et autres · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Lussery-Villars
Wo stattdessen übernachten?
In Lussery-Villars ist das Zelten nicht geklärt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping des Buisca. 3,3 km
- Camping des Buisca. 3,4 km
- Camping des Buisca. 3,5 km
- Le Signalca. 12 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Penthaz · Zelt bedingtca. 4,0 km
- La Chaux (Cossonay) · Zelt bedingtca. 4,3 km
- Croy · Zelt bedingtca. 6,4 km
- Romainmôtier-Envy · Zelt bedingtca. 7,8 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.