Übernachten in der Natur in Oulens-sous-Echallens
Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5529
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren auf öffentlichem Grund ist ausserhalb der Plätze verboten, die die Gemeinde dafür bezeichnet hat.
Für Privatgrund gelten je nach Reglement eigene Regeln, meist die Zustimmung der Eigentümerschaft und ab einigen Tagen eine Gemeindebewilligung. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement général de police (2026), Article 58 Camping et caravaning · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Oulens-sous-Echallens
Wo stattdessen übernachten?
In Oulens-sous-Echallens ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping des Buisca. 5,2 km
- Camping des Buisca. 5,3 km
- Camping des Buisca. 5,4 km
- Le Signalca. 11 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Penthaz · Zelt bedingtca. 5,7 km
- Croy · Zelt bedingtca. 8,0 km
- La Chaux (Cossonay) · Zelt bedingtca. 8,4 km
- Romainmôtier-Envy · Zelt bedingtca. 10 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.