Übernachten in der Natur in Zielebach
Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 556
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren auf öffentlichem Grund ist nur mit Bewilligung der Gemeindepolizei gestattet.
Wer privaten Boden gewerbsmässig zum Campieren zur Verfügung stellt, braucht zusätzlich eine Baubewilligung. Zum gelegentlichen Campieren auf Privatgrund trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Gemeindepolizeireglement+2007+mit+Teilrevision+2023, Art. 6 Das Campieren auf öffentlichen Grund ist · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Zielebach
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- TCS Camping zum Muttenhofca. 5,6 km
- Campingplatz Altreuca. 9,9 km
- Zeltplatz Staadca. 12 km
- Waldeggca. 13 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Fraubrunnen · Zelt bedingtca. 8,6 km
- Hindelbank · Zelt bedingtca. 13 km
- Lengnau (BE) · Zelt bedingtca. 16 km
- Meinisberg · Zelt bedingtca. 16 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.