Übernachten in der Natur in Reichenbach im Kandertal
Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 567
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile zum Campieren ausserhalb behördlich bewilligter Camping- oder Stellplätze aufzustellen ist nicht gestattet.
Je nach Reglement ist vereinzeltes, gelegentliches Campieren auf privatem Grund mit Einwilligung der Eigentümerschaft, Pächterin oder deren Vertretung möglich; für längere Aufenthalte kommt eine Bewilligung dazu. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Gemeindepolizeireglement1.12.704-Gemeindepolizeireglement-unterschrieben, Art. 8a 2' Zwischen 22.00 und 06 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Reichenbach im Kandertal
Wo stattdessen übernachten?
In Reichenbach im Kandertal ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Blüemlisalpca. 1,0 km
- Frutigresortca. 5,5 km
- Grassica. 6,5 km
- Genossenschaft Camping Faulenseebadca. 8,5 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.