Übernachten in der Natur in Mont-sur-Rolle
Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5859
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren auf öffentlichem Grund ist ohne Bewilligung der Gemeinde verboten. Eine Bewilligung ist möglich, muss aber vorher eingeholt werden.
Auf privatem Grund ist gelegentliches Campieren bis vier Tage ohne Gemeindebewilligung möglich; darüber hinaus braucht es eine. Das Abstellen von Wohnwagen auf öffentlichem Grund ist ohne Bewilligung untersagt. Für die Bewilligung kann eine Gebühr anfallen.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de police, Art. 44 bis - Ne sont pas considérés · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Mont-sur-Rolle
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Camping Aux Vernesca. 1,8 km
- Camping Le Vaudca. 8,5 km
- Bois Gentilca. 8,7 km
- Camping du Jubilletca. 9,7 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Féchy · Zelt bedingtca. 2,8 km
- Lavigny · Zelt bedingtca. 5,8 km
- Denens · Zelt bedingtca. 9,6 km
- Mollens (VD) · Zelt bedingtca. 11 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.