Übernachten in der Natur in Oppens
Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5923
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Grund sind Campieren und Schlafen ohne Bewilligung der Gemeinde verboten. Der Artikel nennt das Schlafen ausdrücklich — ein Biwak ohne Zelt ist also mitgemeint.
Ausserhalb der bewilligten Plätze ist gelegentliches Campieren auf privatem Grund nur mit Einverständnis der Eigentümerin, Pächterin oder Mieterin zulässig; ab vier Tagen kommt eine Gemeindebewilligung dazu. Die Gemeinde legt fest, wo campiert werden darf.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de police, Art. 43 l[ est interdit de camper ou · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Oppens
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Camping Yverdon Plageca. 8,9 km
- Camping de Moudonca. 9,2 km
- Camping VD 8 Pointe d'Yvonandca. 10 km
- Camping de la Menthueca. 11 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Bioley-Magnoux · Zelt bedingtca. 2,1 km
- Donneloye · Zelt bedingtca. 4,4 km
- Valeyres-sous-Ursins · Zelt bedingtca. 4,9 km
- Cronay · Zelt bedingtca. 5,0 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.