Übernachten in der Natur in Vugelles-La Mothe
Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5937
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Grund sind Campieren und Schlafen grundsätzlich verboten. Die Gemeinde kann Plätze bezeichnen, an denen campiert werden darf. Der Artikel nennt das Schlafen ausdrücklich — ein Biwak ohne Zelt ist mitgemeint.
Auf privatem Grund Dritter ist gelegentliches Campieren nur mit Einverständnis der Eigentümerin, Pächterin oder Mieterin zulässig; ab einer gewissen Dauer braucht es zusätzlich eine Gemeindebewilligung.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de police, Art. 23 Il est interdit de camper ou · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Vugelles-La Mothe
Wo stattdessen übernachten?
In Vugelles-La Mothe ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping du Bois de Feyca. 1,5 km
- Camping des Cludsca. 2,5 km
- Camping Le Pécosca. 4,9 km
- Camping de Belle-Riveca. 6,6 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Orges · Zelt bedingtca. 1,4 km
- Treycovagnes · Zelt bedingtca. 6,5 km
- Cheseaux-Noréaz · Zelt bedingtca. 9,4 km
- Corcelles-près-Concise · Zelt bedingtca. 9,8 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.