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Übernachten in der Natur in Yvonand

Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5939

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Auf öffentlichem Grund ist es verboten, zu campieren oder zu schlafen. Wo campiert werden darf, legt die Gemeinde fest.

Auf privatem Grund ist gelegentliches Campieren mit Zustimmung der Eigentümerin, Pächterin oder Mieterin zulässig; ab vier Tagen braucht es zusätzlich eine Gemeindebewilligung.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Kommunales Reglement, Art. 25 II est interdit de camper ou · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Yvonand

Wo stattdessen übernachten?

In Yvonand ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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