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Übernachten in der Natur in Ardon

Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6021

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren, Caravaning und Ähnliches sind ausserhalb der dafür vorgesehenen Plätze auf dem Gemeindegebiet verboten. Die Gemeinde zitiert Art. 54 ihres Polizeireglements im Wortlaut.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Strassenverkehrsrechts. Zum Biwakieren ohne Zelt und zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Schriftliche Auskunft der Gemeindeverwaltung Ardon, 08.09.2026 (Art. 54 Polizeireglement) · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Auf der Karte ansehen

Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Ardon

Wo stattdessen übernachten?

In Ardon ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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