Übernachten in der Natur in Dorénaz
Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6212
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren und Caravaning sind ausserhalb der ausdrücklich dafür bezeichneten Plätze verboten. Massgeblich ist Art. 57 Abs. 2 des Reglements der interkommunalen Polizei Salentin, das die Gemeinde im Wortlaut zitiert.
Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Strassenverkehrsrechts. Zum Biwakieren ohne Zelt und zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Schriftliche Auskunft der Gemeindeverwaltung Dorénaz, 07.09.2026 (Art. 57 Abs. 2 Reglement Police intercommunale du Salentin) · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Dorénaz
Wo stattdessen übernachten?
In Dorénaz ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping La Châtaigneraieca. 3,5 km
- La Chataigneraieca. 3,6 km
- Van d'en Hautca. 5,5 km
- Neivilles TCS Campingca. 5,9 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.