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Übernachten in der Natur in Fiesch

Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6057

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren und Übernachten auf öffentlichem Grund sind nur in den Zonen gestattet, die die Gemeinde dafür bezeichnet hat. Ausserhalb dieser Zonen ist beides untersagt.

Der Artikel betrifft öffentlichen Grund. Zu Privatgrund und zum offenen Feuer trifft er keine Aussage.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Polizeireglement, Art. 16 Campieren · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Auf der Karte ansehen

Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Fiesch

Wo stattdessen übernachten?

In Fiesch ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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