Übernachten in der Natur in Grône
Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6238
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren und Caravaning sind ausserhalb der Plätze verboten, die die Gemeindebehörde ausdrücklich dafür bezeichnet hat. Das Reglement fasst den Begriff weit: es erfasst auch, was dem Campieren gleichkommt.
Ein einzelnes Nachtbiwak wird nicht gesondert behandelt — der weite Wortlaut spricht dagegen, dass es ausgenommen ist. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage; dafür gelten die kantonalen und eidgenössischen Regeln.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de police, Article 47 Camping, caravaning · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Grône
Wo stattdessen übernachten?
In Grône ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping Alp Safarica. 4,8 km
- Camping Valcentreca. 5,4 km
- Camping d'Anniviersca. 7,7 km
- Camping Moubraca. 7,9 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.