Übernachten in der Natur in Evolène
Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6083
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren, Caravaning und Ähnliches sind ausserhalb der von der Behörde ausdrücklich bezeichneten Plätze verboten. Die Gemeinde nennt Art. 54 Abs. 2 ihres Polizeireglements.
Zum Biwakieren ohne Zelt und zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Schriftliche Auskunft der Gemeindeverwaltung Evolène, 08.09.2026 (Art. 54 Abs. 2 Polizeireglement) · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Evolène
Wo stattdessen übernachten?
In Evolène ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping d'Evolèneca. 7,3 km
- Relais de la Tzoucdanaca. 13 km
- Camping Forêt des Mélèzes et village Siouxca. 14 km
- Camping du Pontca. 17 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.