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Übernachten in der Natur in Evolène

Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6083

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren, Caravaning und Ähnliches sind ausserhalb der von der Behörde ausdrücklich bezeichneten Plätze verboten. Die Gemeinde nennt Art. 54 Abs. 2 ihres Polizeireglements.

Zum Biwakieren ohne Zelt und zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Schriftliche Auskunft der Gemeindeverwaltung Evolène, 08.09.2026 (Art. 54 Abs. 2 Polizeireglement) · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Auf der Karte ansehen

Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Evolène

Wo stattdessen übernachten?

In Evolène ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

Orte in dieser Gemeinde

Für alle diese Orte gilt, was oben steht — die Rechtslage hängt an der Gemeinde, nicht am Ortsteil. Sie stehen hier, weil man nach ihnen sucht:

Arolla · La Forclaz VS · La Sage · Les Haudères · Villa (Evolène)

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