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Übernachten in der Natur in Wileroltigen

Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 671

Hier entscheidet Wileroltigen

Zelten: Bedingt

Art. 9 des Ortspolizeireglements. Wie viele Wohneinheiten zugelassen werden, richtet sich nach den Platzverhältnissen. Wer auf privatem Grund gleichzeitig mehr als zehn Personen campieren lässt, muss das vorgängig melden. Zum Nachtlager ohne Zelt und ohne Fahrzeug sagt er nichts.

Amtlich belegt · Stand 02.10.2026

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Was hier gilt
Zeltnur mit Erlaubnis
Biwakungeklärt
Auto / Campernur mit Erlaubnis

Was das bedeutet

Campieren auf öffentlichem Grund ist verboten. Die Gemeindepolizeibehörde kann eine Ausnahme für höchstens fünf Tage bewilligen — nach Anmeldung, gegen ein Depot von 250 Franken je Wohneinheit und gegen eine Gebühr.

30.00 CHF je Wohneinheit und Tag — Ausnahmebewilligung zum Campieren auf öffentlichem Grund, höchstens fünf Tage, dazu 250 Franken Depot

Art. 9 des Ortspolizeireglements. Wie viele Wohneinheiten zugelassen werden, richtet sich nach den Platzverhältnissen. Wer auf privatem Grund gleichzeitig mehr als zehn Personen campieren lässt, muss das vorgängig melden. Zum Nachtlager ohne Zelt und ohne Fahrzeug sagt er nichts.

Wo stattdessen übernachten?

In Wileroltigen ist das Zelten nicht geklärt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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