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Übernachten in der Natur in Avers

Kanton Graubünden · Gemeinde-Nr. 3681

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren und Zelten sind verboten. Ausgenommen sind vier bezeichnete Plätze für Wohnmobile und Camper; dort wird vor Ort über Park'n'Sleep bezahlt.

Die Ausnahme gilt Fahrzeugen, nicht Zelten — die Gemeindekanzlei nennt die vier Plätze ausdrücklich «für Camper und Wohnmobile». Zum Übernachten ohne Zelt trifft die Auskunft keine Aussage. Den Tarif nennt sie nicht; er steht auf der Stellplatz-Anwendung.

Quelle & Stand
Schriftliche Auskunft der Gemeindekanzlei Avers, 14.09.2026 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Avers

Wo stattdessen übernachten?

In Avers ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

Orte in dieser Gemeinde

Für alle diese Orte gilt, was oben steht — die Rechtslage hängt an der Gemeinde, nicht am Ortsteil. Sie stehen hier, weil man nach ihnen sucht:

Cresta

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