Übernachten in der Natur in Pontresina
Kanton Graubünden · Gemeinde-Nr. 3784
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren — das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zur Übernachtung — ist nur an den von der Gemeinde bezeichneten Stellen erlaubt. Überall sonst ist es ohne Bewilligung des Gemeindevorstands untersagt.
Der Gemeindevorstand kann im Einzelfall eine Bewilligung erteilen. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
P Polizeigesetz Genehmigt durch Urnengemeinde vom 28. September 20, Art. 26 Auf dem Gebiet der Gemeinde Pontresina · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Pontresina
Wo stattdessen übernachten?
In Pontresina ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Campingplatz Morteratschca. 2,6 km
- TCS Camping Samedanca. 9,5 km
- Camping St. Moritzca. 11 km
- Camping St.Moritzca. 11 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Celerina/Schlarigna · Zelt bedingtca. 12 km
- Zuoz · Zelt bedingtca. 12 km
- Samedan · Zelt bedingtca. 13 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.