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Übernachten in der Natur in Rhäzüns

Kanton Graubünden · Gemeinde-Nr. 3723

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren — das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen zur Übernachtung — ist nur an den von der Gemeinde bezeichneten Stellen erlaubt. Überall sonst ist es ohne Bewilligung des Gemeindevorstands untersagt.

Der Gemeindevorstand kann im Einzelfall eine Bewilligung erteilen. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Po­li­zei­ge­setz, Art. 23 Campieren · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Rhäzüns

Wo stattdessen übernachten?

In Rhäzüns ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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