Übernachten in der Natur in Falera
Kanton Graubünden · Gemeinde-Nr. 3572
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Das Wohnen in Zelten, Campingwagen und dergleichen ist im ganzen Gemeindegebiet verboten.
Verstösse können vor Ort mit einer Ordnungsbusse geahndet werden. Der Artikel nennt keine Ausnahme.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Reglement für die Benützung der Gemeindestrassen und -wege, Art. 9 Campingverbot · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Falera
Wo stattdessen übernachten?
In Falera ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- TCS Pop-Up Glamping Alp Nagensca. 4,1 km
- TCS Camping Flimsca. 4,9 km
- Wohnmobil-/Zeltstellplatz Tufca. 5,4 km
- Camping Carreraca. 7,2 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Trin · Zelt bedingtca. 9,3 km
- Rothenbrunnen · Zelt bedingtca. 16 km
- Cazis · Zelt bedingtca. 17 km
- Domleschg · Zelt bedingtca. 19 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.