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Übernachten in der Natur in Falera

Kanton Graubünden · Gemeinde-Nr. 3572

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Das Wohnen in Zelten, Campingwagen und dergleichen ist im ganzen Gemeindegebiet verboten.

Verstösse können vor Ort mit einer Ordnungsbusse geahndet werden. Der Artikel nennt keine Ausnahme.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Reglement für die Benützung der Gemeindestrassen und -wege, Art. 9 Campingverbot · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Falera

Wo stattdessen übernachten?

In Falera ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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