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Übernachten in der Natur in Maienfeld

Kanton Graubünden · Gemeinde-Nr. 3953

Hier entscheidet Maienfeld

Zelten: Bedingt

Zum Nachtlager ohne Zelt sagt die Bestimmung nichts. Die Bewilligung ist vorher beim Stadtrat einzuholen. Zu privatem Grund trifft der Artikel keine Aussage.

Amtlich belegt · Stand 03.10.2026

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Was hier gilt
Zeltnur mit Erlaubnis
Biwakungeklärt
Auto / Campernur mit Erlaubnis

Was das bedeutet

Auf öffentlichem Grund ist das Campieren in Zelten, Wohnmobilen und dergleichen verboten. Anders als die übrigen Bündner Gemeinden kennt Maienfeld dafür einen Bewilligungsweg: Ausnahmen erteilt der Stadtrat.

Zum Nachtlager ohne Zelt sagt die Bestimmung nichts. Die Bewilligung ist vorher beim Stadtrat einzuholen. Zu privatem Grund trifft der Artikel keine Aussage.

Wo stattdessen übernachten?

In Maienfeld ist das Zelten nicht geklärt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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