Übernachten in der Natur in Celerina/Schlarigna
Kanton Graubünden · Gemeinde-Nr. 3782
Bedingt| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Grund ist das Campieren in Zelten, Wohnmobilen und dergleichen verboten. Ausgenommen sind die von der Gemeinde bezeichneten Stellen — und ausdrücklich das kurzfristige Aufstellen einzelner Zelte oberhalb der Waldgrenze.
Art. 14 Abs. 2 des Polizeigesetzes nimmt das einzelne Zelt über der Waldgrenze vom Verbot aus, solange es kurzfristig steht. «Einzeln» heisst einzeln: für eine Gruppe von Zelten gilt das Verbot. Weitere Ausnahmen kann der Gemeindevorstand auf Gesuch bewilligen. Zum Übernachten ohne Zelt sagt der Artikel nichts.
Art. 14 Polizeigesetz der Gemeinde Celerina/Schlarigna, im Volltext gelesen; darauf hingewiesen hat die Gemeinde selbst am 16.09.2026 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Celerina/Schlarigna
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- TCS Camping Samedanca. 3,1 km
- Camping St. Moritzca. 3,7 km
- Camping St.Moritzca. 3,7 km
- Camping Gravatschaca. 5,3 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.