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Übernachten in der Natur in Rothenbrunnen

Kanton Graubünden · Gemeinde-Nr. 3637

Verboten
Was hier gilt
Zeltbedingt
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Wohnwagen und Zelte ausserhalb bewilligter Campingplätze aufzustellen ist auf öffentlichem Gemeindegebiet bewilligungspflichtig.

Die Bewilligung ist vorher einzuholen. Zu privatem Grund und zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Gesetz öffentliche Sicherheit und Ordnung, Art. 7 Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Rothenbrunnen

In der Nähe

Offizielle Campingplätze in der Umgebung:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

Orte in dieser Gemeinde

Für alle diese Orte gilt, was oben steht — die Rechtslage hängt an der Gemeinde, nicht am Ortsteil. Sie stehen hier, weil man nach ihnen sucht:

Ravetg

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