Übernachten in der Natur in Fläsch
Kanton Graubünden · Gemeinde-Nr. 3951
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren und das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf öffentlichem Grund brauchen eine Bewilligung der Gemeinde. Ohne sie ist beides untersagt.
Auf privatem Grund braucht es die ausdrückliche Zustimmung der Grundeigentümerschaft, je nach Reglement zusätzlich eine Gemeindebewilligung. Baupolizeiliche Vorschriften bleiben vorbehalten. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Polizeigesetz, Art. 18 Campieren · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Fläsch
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Camping Bad Ragazca. 4,3 km
- Waldcamping Landquartca. 10 km
- Dunkla Steica. 13 km
- Camping Werdenbergca. 14 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.