Übernachten in der Natur in Saint-Imier
Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 443
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren auf öffentlichem Grund ist ausserhalb der Plätze verboten, die die Gemeinde dafür bezeichnet hat.
Für Privatgrund gelten je nach Reglement eigene Regeln, meist die Zustimmung der Eigentümerschaft und ab einigen Tagen eine Gemeindebewilligung. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de la police locale de la commune municipale de Saint-Imier, Art. 32 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Saint-Imier
Wo stattdessen übernachten?
In Saint-Imier ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping Creux-des-Bichesca. 6,4 km
- La Cibourgca. 8,0 km
- Fraso-Ranchca. 10 km
- Camping FSCKca. 11 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Renan (BE) · Zelt bedingtca. 6,2 km
- La Ferrière · Zelt bedingtca. 6,5 km
- Courtelary · Zelt bedingtca. 7,0 km
- Plateau de Diesse · Zelt bedingtca. 12 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.