CampBuddy Karte öffnen

Übernachten in der Natur in Vinelz

Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 502

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Zelte, Wohnwagen und Wohnmobile zum Campieren ausserhalb behördlich bewilligter Camping- oder Stellplätze aufzustellen ist nicht gestattet.

Je nach Reglement ist vereinzeltes, gelegentliches Campieren auf privatem Grund mit Einwilligung der Eigentümerschaft, Pächterin oder deren Vertretung möglich; für längere Aufenthalte kommt eine Bewilligung dazu. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Campingreglement, Art. 2 Campieren · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Auf der Karte ansehen

Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Vinelz

Wo stattdessen übernachten?

In Vinelz ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

Weitere Gemeinden im Kanton Bern

Aarberg · Adelboden · Bellmund · Bönigen · Buchholterberg · Courtelary · Epsach · Erlach · Fraubrunnen · Hasle bei Burgdorf · Hilterfingen · Hindelbank · Horrenbach-Buchen · Ipsach · Köniz · La Ferrière · Lengnau (BE) · Lüscherz · Meinisberg · Moosseedorf · Münchenbuchsee · Nods · Plateau de Diesse · Reconvilier · Reichenbach im Kandertal · Renan (BE) · Rüdtligen-Alchenflüh · Safnern · Saicourt · Saint-Imier

Was der Kanton Bern dazu sagt · Alle eingestuften Gemeinden · Was in der ganzen Schweiz gilt