Übernachten in der Natur in Leysin
Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5407
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren in jeder Form — Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil oder anderes Fahrzeug als Unterkunft — ist auf öffentlichem und kommunalem Grund verboten. Die Gemeinde legt fest, wo campiert werden darf.
Auf privatem Grund wird gelegentliches Campieren mit Zustimmung der Eigentümerin, Pächterin oder Mieterin geduldet; ab vier Tagen braucht es zusätzlich eine Gemeindebewilligung, die vorher schriftlich zu beantragen ist.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de police (2020), Article 79 Camping et caravaning · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Leysin
Wo stattdessen übernachten?
In Leysin ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping De La Piscineca. 5,3 km
- Camping de la Muréeca. 8,6 km
- Camping Au Grand-Boisca. 8,9 km
- Atipic - Récré Active (Tipis)ca. 9,2 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Bas-Intyamon · Zelt bedingtca. 24 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.