Übernachten in der Natur in Mollens (VD)
Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5431
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Die Gemeinde bestimmt, wo campiert und caravaniert werden darf. Gelegentliches Campieren ausserhalb dieser Plätze bedarf ihrer Bewilligung.
Ohne Bewilligung ist gelegentliches Campieren nicht gedeckt. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de police approuvé par le Conseil d'Etat le 20 août 2001, Art. 50 La Municipalité fixe les emplacements de · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Mollens (VD)
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Bois Gentilca. 3,1 km
- Camping à la Fermeca. 8,2 km
- Village de Tipisca. 8,6 km
- Camping du Lac de Jouxca. 9,8 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Mauraz · Zelt bedingtca. 5,2 km
- Mont-la-Ville · Zelt bedingtca. 9,1 km
- Lavigny · Zelt bedingtca. 9,4 km
- Denens · Zelt bedingtca. 9,6 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.