Übernachten in der Natur in Sullens
Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5501
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren und Schlafen sind auf öffentlichem Grund und in dessen Umgebung verboten — und ebenso auf privatem Grund, der öffentlich zugänglich ist.
Der Artikel nennt das Schlafen ausdrücklich; ein Biwak ohne Zelt ist mitgemeint. Dass er auch öffentlich zugänglichen Privatgrund erfasst, macht ihn strenger als die übliche Waadtländer Fassung.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement communal de police, Art. 23 Il est interdit de camper et · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Sullens
Wo stattdessen übernachten?
In Sullens ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping de Vidyca. 8,7 km
- Camping des Buisca. 8,9 km
- Camping des Buisca. 9,0 km
- Camping des Buisca. 9,1 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Penthaz · Zelt bedingtca. 2,1 km
- La Chaux (Cossonay) · Zelt bedingtca. 8,3 km
- Mauraz · Zelt bedingtca. 12 km
- Croy · Zelt bedingtca. 12 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.