Übernachten in der Natur in Lavigny
Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5637
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Grund sind Campieren und Schlafen ohne Bewilligung der Gemeinde verboten. Der Artikel nennt das Schlafen ausdrücklich — ein Biwak ohne Zelt ist also mitgemeint.
Ausserhalb der bewilligten Plätze ist gelegentliches Campieren auf privatem Grund nur mit Einverständnis der Eigentümerin, Pächterin oder Mieterin zulässig; ab vier Tagen kommt eine Gemeindebewilligung dazu. Die Gemeinde legt fest, wo campiert werden darf.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
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Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Lavigny
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Camping Aux Vernesca. 6,1 km
- Bois Gentilca. 6,3 km
- TCS Camping Morgesca. 6,4 km
- Camping Club Léman (naturiste)ca. 10 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Féchy · Zelt bedingtca. 3,4 km
- Denens · Zelt bedingtca. 3,8 km
- Mont-sur-Rolle · Zelt bedingtca. 5,8 km
- Mollens (VD) · Zelt bedingtca. 9,4 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.