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Übernachten in der Natur in Luins

Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5858

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren in jeder Form — Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil oder anderes Fahrzeug als Unterkunft — ist auf öffentlichem und kommunalem Grund verboten. Die Gemeinde legt fest, wo campiert werden darf.

Auf privatem Grund wird gelegentliches Campieren mit Zustimmung der Eigentümerin, Pächterin oder Mieterin geduldet; ab vier Tagen braucht es zusätzlich eine Gemeindebewilligung, die vorher schriftlich zu beantragen ist.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Règlement de police, Art. 23 Le camping, l’entreposage des roulottes ou · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Luins

Wo stattdessen übernachten?

In Luins ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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