Übernachten in der Natur in Sutz-Lattrigen
Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 750
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren und das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen auf öffentlichem Grund brauchen eine Bewilligung der Gemeinde. Ohne sie ist beides untersagt.
Auf privatem Grund braucht es die ausdrückliche Zustimmung der Grundeigentümerschaft, je nach Reglement zusätzlich eine Gemeindebewilligung. Baupolizeiliche Vorschriften bleiben vorbehalten. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Gemeindepolizeireglement, Art. 9 ‘ Auf öffentlichem Grund ist · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Sutz-Lattrigen
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Camping Sutzca. 0,9 km
- Lindenhofca. 1,2 km
- Camping de Prêlesca. 8,0 km
- La Plageca. 11 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Bellmund · Zelt bedingtca. 1,6 km
- Ipsach · Zelt bedingtca. 1,7 km
- Epsach · Zelt bedingtca. 3,3 km
- Studen (BE) · Zelt bedingtca. 6,2 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.