Übernachten in der Natur in Ipsach
Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 739
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Grund ist das Übernachten in Fahrzeugen und Zelten verboten. Das Reglement nennt das ausdrücklich Campieren — gemeint ist das Übernachten selbst, nicht bloss das Aufstellen.
In begründeten Fällen kann das Polizeiorgan der Gemeinde eine Ausnahme bewilligen; sie kann davon abhängig gemacht werden, dass für allfällige Ersatzvornahmen wie die Reinigung ein Kostenvorschuss geleistet wird.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Polizeireglement, Art.8 Campingverbot · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Ipsach
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Camping Sutzca. 1,0 km
- Lindenhofca. 2,8 km
- Camping de Prêlesca. 9,0 km
- Camping Les Oeuchettesca. 11 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Bellmund · Zelt bedingtca. 1,7 km
- Sutz-Lattrigen · Zelt bedingtca. 1,7 km
- Epsach · Zelt bedingtca. 4,9 km
- Studen (BE) · Zelt bedingtca. 5,5 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.