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Übernachten in der Natur in Ipsach

Kanton Bern · Gemeinde-Nr. 739

Verboten
Was hier gilt
Zeltbedingt
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Auf öffentlichem Grund ist das Übernachten in Fahrzeugen und Zelten verboten. Das Reglement nennt das ausdrücklich Campieren — gemeint ist das Übernachten selbst, nicht bloss das Aufstellen.

In begründeten Fällen kann das Polizeiorgan der Gemeinde eine Ausnahme bewilligen; sie kann davon abhängig gemacht werden, dass für allfällige Ersatzvornahmen wie die Reinigung ein Kostenvorschuss geleistet wird.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Polizeireglement, Art.8 Campingverbot · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Ipsach

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Offizielle Campingplätze in der Umgebung:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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