Übernachten in der Natur in Montricher
Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5492
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren und Caravaning sind ausserhalb der Plätze verboten, die die Gemeindebehörde ausdrücklich dafür bezeichnet hat. Das Reglement fasst den Begriff weit: es erfasst auch, was dem Campieren gleichkommt.
Ein einzelnes Nachtbiwak wird nicht gesondert behandelt — der weite Wortlaut spricht dagegen, dass es ausgenommen ist. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage; dafür gelten die kantonalen und eidgenössischen Regeln.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de police, Art. 24 Le camping et le caravaning sont · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Montricher
Wo stattdessen übernachten?
In Montricher ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Bois Gentilca. 5,5 km
- Village de Tipisca. 6,4 km
- Camping à la Fermeca. 7,5 km
- Camping du Lac de Jouxca. 9,5 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Mollens (VD) · Zelt bedingtca. 2,7 km
- Mauraz · Zelt bedingtca. 3,4 km
- Mont-la-Ville · Zelt bedingtca. 6,5 km
- La Chaux (Cossonay) · Zelt bedingtca. 8,0 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.