Übernachten in der Natur in Genolier
Kanton Waadt · Gemeinde-Nr. 5718
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Auf öffentlichem Grund sind Campieren und Schlafen grundsätzlich verboten. Die Gemeinde kann Plätze bezeichnen, an denen campiert werden darf. Der Artikel nennt das Schlafen ausdrücklich — ein Biwak ohne Zelt ist mitgemeint.
Auf privatem Grund Dritter ist gelegentliches Campieren nur mit Einverständnis der Eigentümerin, Pächterin oder Mieterin zulässig; ab einer gewissen Dauer braucht es zusätzlich eine Gemeindebewilligung.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de police de la commune de Genolier, Article 21 — Il est interdit de camper · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Genolier
Wo stattdessen übernachten?
In Genolier ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping du Jubilletca. 4,8 km
- Camping Le Vaudca. 5,2 km
- Caravaning En Vendômeca. 8,1 km
- Camping Aux Vernesca. 10 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Givrins · Zelt bedingtca. 1,8 km
- Arnex-sur-Nyon · Zelt bedingtca. 7,3 km
- Mont-sur-Rolle · Zelt bedingtca. 10 km
- Founex · Zelt bedingtca. 11 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.