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Übernachten in der Natur in Salgesch

Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6113

Verboten
Was hier gilt
Zeltbedingt
Biwakungeklärt
Auto / Camperbedingt
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Wildes Campieren ist bewilligungspflichtig: Art. 27 des Polizeireglements stellt unter Strafe, wer ohne Bewilligung und ausserhalb der offiziellen Campingplätze campiert.

Die Gemeinde hat auf ihre Reglementsammlung verwiesen; der Artikel stammt aus dem dort veröffentlichten Polizeireglement und steht im Strafteil — die Regel ergibt sich daraus im Umkehrschluss. Eine Bewilligung ist vorher einzuholen.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Polizeireglement Salgesch, Art. 27 Wildes Campieren — auf Verweis der Gemeinde, 07.09.2026 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Salgesch

In der Nähe

Offizielle Campingplätze in der Umgebung:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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