Übernachten in der Natur in Salgesch
Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6113
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Wildes Campieren ist bewilligungspflichtig: Art. 27 des Polizeireglements stellt unter Strafe, wer ohne Bewilligung und ausserhalb der offiziellen Campingplätze campiert.
Die Gemeinde hat auf ihre Reglementsammlung verwiesen; der Artikel stammt aus dem dort veröffentlichten Polizeireglement und steht im Strafteil — die Regel ergibt sich daraus im Umkehrschluss. Eine Bewilligung ist vorher einzuholen.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Polizeireglement Salgesch, Art. 27 Wildes Campieren — auf Verweis der Gemeinde, 07.09.2026 · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Salgesch
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Swiss-Plageca. 1,7 km
- Camping Monumentca. 3,1 km
- Camping Bella-Tolaca. 5,3 km
- Camping Torrentca. 6,8 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.