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Übernachten in der Natur in Monthey

Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6153

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren und Caravaning sind ausserhalb der von der Behörde ausdrücklich bezeichneten Plätze verboten — das umfasst nach der Auskunft der Stadt namentlich das Aufstellen eines Zeltes oder Wohnwagens.

Die Stadt zitiert Art. 40 ihres Polizeireglements im Wortlaut. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage; im Wallis gilt zeitweise ein kantonales Feuerverbot.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Schriftliche Auskunft der Stadt Monthey, 07.09.2026 (Art. 40 Polizeireglement) · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
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Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Monthey

Wo stattdessen übernachten?

In Monthey ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

Orte in dieser Gemeinde

Für alle diese Orte gilt, was oben steht — die Rechtslage hängt an der Gemeinde, nicht am Ortsteil. Sie stehen hier, weil man nach ihnen sucht:

Choëx

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