Übernachten in der Natur in Monthey
Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6153
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren und Caravaning sind ausserhalb der von der Behörde ausdrücklich bezeichneten Plätze verboten — das umfasst nach der Auskunft der Stadt namentlich das Aufstellen eines Zeltes oder Wohnwagens.
Die Stadt zitiert Art. 40 ihres Polizeireglements im Wortlaut. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage; im Wallis gilt zeitweise ein kantonales Feuerverbot.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Schriftliche Auskunft der Stadt Monthey, 07.09.2026 (Art. 40 Polizeireglement) · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Monthey
Wo stattdessen übernachten?
In Monthey ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping De La Piscineca. 8,3 km
- La Chataigneraieca. 11 km
- Frassettesca. 11 km
- Camping La Châtaigneraieca. 11 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.