Übernachten in der Natur in Port-Valais
Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6154
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Das Campieren ist in Art. 56 des Polizeireglements geregelt. Ausgewiesene Flächen dafür gibt es auf dem Gemeindegebiet keine — ausser dem privaten Campingplatz Rive-Bleue.
Zum Biwakieren ohne Zelt und zum offenen Feuer trifft die Auskunft keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Schriftliche Auskunft des Gemeindeschreibers Port-Valais, 08.09.2026 (Art. 56 Polizeireglement) · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Port-Valais
Wo stattdessen übernachten?
In Port-Valais ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping Les Carettesca. 1,3 km
- Rive Bleueca. 1,8 km
- Camping Au Grand-Boisca. 4,1 km
- Camping De La Piscineca. 10 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Maracon · Zelt bedingtca. 21 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.