Übernachten in der Natur in Saint-Gingolph
Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6155
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren und Caravaning sind ausserhalb der Plätze verboten, die die Gemeindebehörde ausdrücklich dafür bezeichnet hat. Das Reglement fasst den Begriff weit: es erfasst auch, was dem Campieren gleichkommt.
Ein einzelnes Nachtbiwak wird nicht gesondert behandelt — der weite Wortlaut spricht dagegen, dass es ausgenommen ist. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage; dafür gelten die kantonalen und eidgenössischen Regeln.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Règlement de la Police Intercommunale du Haut-Lac (PIHL), Art. 56 Camping, pique-nique et caravaning · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Saint-Gingolph
Wo stattdessen übernachten?
In Saint-Gingolph ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping Les Carettesca. 3,9 km
- Rive Bleueca. 4,3 km
- Camping Au Grand-Boisca. 7,0 km
- Camping de La Pichetteca. 11 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Maracon · Zelt bedingtca. 22 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.