Übernachten in der Natur in Wiler (Lötschen)
Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6202
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren und das Parkieren von Wohnmobilen auf öffentlichem Grund sind nur in den Zonen erlaubt, die die Gemeinde dafür bezeichnet hat.
Ausserhalb dieser Zonen ist beides untersagt. Zu privatem Grund und zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Polizeireglement, Art. 5 Camping / Caravaning · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Wiler (Lötschen)
Wo stattdessen übernachten?
In Wiler (Lötschen) ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping Fafleralpca. 6,7 km
- Stellplatz Lampertji 6ca. 12 km
- Simplonblickca. 12 km
- Santa Monicaca. 12 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Albinen · Zelt bedingtca. 12 km
- Zeneggen · Zelt bedingtca. 16 km
- Adelboden · Zelt bedingtca. 19 km
- Salgesch · Zelt bedingtca. 19 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.