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Übernachten in der Natur in Wiler (Lötschen)

Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6202

Verboten
Was hier gilt
Zeltverboten
Biwakungeklärt
Auto / Camperverboten
Offenes Feuerungeklärt

Was das bedeutet

Campieren und das Parkieren von Wohnmobilen auf öffentlichem Grund sind nur in den Zonen erlaubt, die die Gemeinde dafür bezeichnet hat.

Ausserhalb dieser Zonen ist beides untersagt. Zu privatem Grund und zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.

Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.

Quelle & Stand
Polizeireglement, Art. 5 Camping / Caravaning · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Auf der Karte ansehen

Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Wiler (Lötschen)

Wo stattdessen übernachten?

In Wiler (Lötschen) ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:

Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:

Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.

Orientierungshilfe, keine Rechtsgarantie. Verordnungen, saisonale Verbote und Gemeindebeschlüsse ändern die Lage teils kurzfristig. Beschilderung vor Ort und die Auskunft der Gemeinde gehen dieser Seite vor.

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