Übernachten in der Natur in Mörel-Filet
Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6203
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren und Übernachten auf öffentlichem Grund sind nur in den Zonen gestattet, die die Gemeinde dafür bezeichnet hat. Ausserhalb dieser Zonen ist beides untersagt.
Der Artikel betrifft öffentlichen Grund. Zu Privatgrund und zum offenen Feuer trifft er keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Polizeireglement-2020, Art. 19 Das Campieren und Übernachten auf öffentlichem · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Mörel-Filet
Wo stattdessen übernachten?
In Mörel-Filet ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping Geschinaca. 6,7 km
- Camping Eggishornca. 9,2 km
- Camping Giessenca. 11 km
- Camping & Schwimmbad Mühleyeca. 15 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Zeneggen · Zelt bedingtca. 18 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.