Übernachten in der Natur in Randa
Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6287
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Freies Zelten, Campieren und Biwakieren sind untersagt. Erlaubt bleibt die Benutzung offizieller, zonenkonformer Campingplätze. Der Artikel nennt das Biwakieren ausdrücklich — ein einzelnes Nachtlager ohne Zelt ist mitgemeint.
Gelegentliches, nicht kommerzielles Campieren auf privatem Boden ist zulässig, wenn die schriftliche Einwilligung der Grundeigentümerschaft vorliegt. Für Fahrzeuge gelten zusätzlich die Strassenverkehrsvorschriften des Bundes.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
| Size: 17.11.2025 Entwurf Polizeireglement, Art.15 Campieren · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Randa
Wo stattdessen übernachten?
In Randa ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Attermenzenca. 1,4 km
- Alphubelca. 3,5 km
- Camping Zermattca. 8,0 km
- Relais de la Tzoucdanaca. 11 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Zeneggen · Zelt bedingtca. 21 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.