Übernachten in der Natur in Zermatt
Kanton Wallis · Gemeinde-Nr. 6300
Verboten| Zelt | verboten |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | verboten |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren auf öffentlichem Grund ist in Zermatt verboten. Als Campieren gilt schon das blosse Aufstellen eines Zeltes oder Wohnwagens, nicht erst das Übernachten darin. Abseits bewilligter Campingplätze ist vereinzeltes, gelegentliches Campieren nur mit Zustimmung der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers gestattet.
Auf Privatgrund mit ausdrücklicher Zustimmung der Eigentümerschaft möglich. Zum offenen Feuer trifft das Polizeireglement keine Aussage — dafür gelten die kantonalen und eidgenössischen Regeln sowie allfällige Feuerverbote.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Polizeireglement der Einwohnergemeinde Zermatt (2022), Art. 43 Campieren · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Zermatt
Wo stattdessen übernachten?
In Zermatt ist das Zelten nicht erlaubt. Die nächsten offiziellen Campingplätze:
- Camping Zermattca. 3,9 km
- Alphubelca. 8,4 km
- Attermenzenca. 11 km
- Relais de la Tzoucdanaca. 18 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.