Übernachten in der Natur in Zuoz
Kanton Graubünden · Gemeinde-Nr. 3791
Verboten| Zelt | bedingt |
|---|---|
| Biwak | ungeklärt |
| Auto / Camper | bedingt |
| Offenes Feuer | ungeklärt |
Was das bedeutet
Campieren in Zelt, Wohnmobil und dergleichen ist auf öffentlichem Grund verboten. Auf Gesuch kann die Gemeinde Ausnahmen bewilligen.
Für Zeltlager mit vorübergehender Belegung können eigene Plätze zugewiesen werden; dafür ist eine Bewilligung einzuholen. Zum offenen Feuer trifft der Artikel keine Aussage.
Zum Biwakieren — dem Übernachten ohne Zelt, im Schlafsack — sagt die vorliegende Quelle nichts. Das ist keine stillschweigende Erlaubnis und kein stillschweigendes Verbot: es ist ungeklärt, und die Auskunft der Gemeinde entscheidet.
Polizia, Art. 14 Auf öffentlichem Grund ist das Campieren · Originaldokument
Amtlich belegt · zuletzt geprüft am
Im Zweifel entscheidet die Gemeinde: Zuoz
In der Nähe
Offizielle Campingplätze in der Umgebung:
- Camping Madulainca. 5,9 km
- Camping Gravatschaca. 8,0 km
- TCS Camping Samedanca. 10,0 km
- Campingplatz Morteratschca. 11 km
Nächste eingestufte Gemeinden, in denen das Zelt erlaubt oder an Bedingungen geknüpft ist:
- Samedan · Zelt bedingtca. 12 km
- Celerina/Schlarigna · Zelt bedingtca. 13 km
Luftlinie ab Gemeindemitte. Campingplätze laut OpenStreetMap — Betrieb und Öffnungszeiten beim Platz prüfen.